„Es darf gehäufelt werden. Kein Kandidat darf mehr als drei Stimmen erhalten, auch nicht dann, wenn er mehrfach genannt wird.“
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Hinweis, weil der Maßstab aus dem Foto nicht hervorgeht: Der mittlere Stimmzettel ist 1,36m breit und mehrfach gefaltet. Die Wahlkabine ist nicht einmal 65cm breit.

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